Wirtschaftsprüfung *
Für die einen Pflicht, für die anderen eine Kür. Jahresabschlüsse bedeuten für Unternehmen einen Rückblick auf das vergangene oder laufende Geschäftsjahr zu werfen, alle Tätigkeiten und finanziellen Bewegungen bis ins letzte Detail aufzuschlüsseln. Mit der best practice Vorgehensweise unserer Wirtschaftsprüfungspartnerkanzleien können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotential festgestellt werden. Gesetzliche Vorgaben stehen für uns an erster Stelle, damit Ihnen als Unternehmer keine Überraschungen bevorstehen.
Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen von Kapitalgesellschaften und Institutionen
Unsere Partnerkanzleien führen für Ihr Unternehmen Jahresabschlussprüfungen nach dem UGB durch. Ob es sich hierbei um Konzerne, Kapitalgesellschaften, Institutionen aller Art oder Universitäten und Vereine handelt. Die Vielfalt des Know Hows verfügt nicht nur über langjährige Erfahrung in diversen Branchen sondern deckt auch Know-How in und für verschiedene Unternehmensgrößen ab. Jedes Unternehmen verfolgt unterschiedliche bilanzpolitische Maßnahmen, was für die Tätigkeit bedeutet, dass einzeln auf Ihre Anforderungen eingegangen werden kann, und somit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Unseren best practice Wirtschaftsprüfungskanzleien ist es wichtig, individuelle Bilanzierungsvorschriften einzuhalten und gleichzeitig einen aufschlussreichen Einblick für die relevanten Stakeholder inner- und außerhalb Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Gründungsprüfung
Bei einer sogenannten Sachgründung, bei der keine Bareinlagen geleistet werden, hat eine Gründungsprüfung stattzufinden. Es ist dabei zu prüfen, ob der Wert der Sacheinlage den Betrag der gewährten Gesellschaftsanteile erreicht. Vielfach handelt es sich dabei meist um eine intensive Interaktion mit Rechtsanwälten. Unsere Spezialisten in den Partnerkanzleien verfügen in diesem Bereich über ausführliches und aktuelles Wissen.
Rechnungsprüfung von Vereinen
Die Rechnungsprüfung von Vereinen bietet nicht nur ein detailliertes Bild der finanziellen Bewegungen, sondern ist auch ein wichtiges Entscheidungs-Tool für diverse Gremien und den Vorstand. Dem Wirtschaftsprüfer wird hierbei eine Kontrollfunktion zugewiesen, welche unsere best practice Partner bereits bei vielen größeren und kleineren Vereinen einnehmen durften. Hierbei wird aufgezeigt, ob Sie als Verein für ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Belange alle für Sie gesetzlichen und vorgegebenen Parameter einhalten. Ebenso wird geprüft, ob die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes konform eingesetzt sind und wurden.
Prüfung zur Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheids
Als Verein sind Sie auf einen solchen Spendenbegünstigungsbescheid oft angewiesen. Ohne diesen können Sie keinen Zugang zu Spenden erlangen. Der Prüfung der Statuten und der tatsächlichen Geschäftsführung kommt hier große Bedeutung zu. Diese Tätigkeiten koordinieren wir gerne für Sie mit unseren Partnerkanzleien und setzen Sie in Kenntnis darüber, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen Spendenbegünstigungsbescheid zu erhalten. Ebenso werden dabei begünstigungsschädliche Betriebe und deren Aktivitäten – und die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für diesen Bereich, überprüft.
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*durch best practice Partnerkanzleien