Zinsen für Steuernachzahlungen aus 2023
Ab dem 1. Oktober beginnen wieder Zinsen auf Nachzahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer aus dem Vorjahr zu laufen. Diese betragen derzeit 5,03 % pro Jahr, da der Zinssatz 2 % über dem aktuellen Basiszinssatz liegt. Die Verzinsung beginnt am 1. Oktober und endet entweder mit der Ausstellung des Bescheids oder nach spätestens 48 Monaten. Zinsen fallen jedoch erst ab einem Betrag von über 50 Euro an.
Die Zinsen, die die Finanz heuer auf Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verlangt, haben es in sich: Sie betragen 2 % über dem Basiszinssatz – derzeit 5,03 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides, höchstens für 48 Monate.
Aufgrund des hohen Zinssatzes ist der zinsfreie Zeitraum relativ kurz. Die folgende Tabelle zeigt, bis wann Sie eine (An-)Zahlung leisten müssen, um Zinsen zu vermeiden:
Abgabenschuld in Euro | keine Anspruchzinsen bei (An-) Zahlung bis |
---|---|
1.000 | 27.09.2025 |
2.000 | 30.03.2025 |
4.000 | 29.12.2024 |
6.000 | 29.11.2024 |
8.000 | 14.11.2024 |
10.000 | 05.11.2024 |
15.000 | 24.10.2024 |
20.000 | 18.10.2024 |
50.000 | 07.10.2024 |
Wie Sie Zinsen vermeiden können
Um Zinsen auf eine Nachzahlung zu vermeiden, können Sie eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten. Nutzen Sie dafür folgende Verrechnungsanweisungen:
– E 01-12/2023 (für Einkommensteuer)
– K 01-12/2023 (für Körperschaftsteuer).
Wichtig ist, die Zahlung einige Tage vor dem Ablauf der zinsfreien Frist zu überweisen, da es auf das Eingangsdatum beim Finanzamt ankommt. Bereits ein Tag Verspätung kann zur Zinsberechnung führen.
Tipp: Ob es günstiger ist, die Steuernachzahlung über das Finanzamt oder mittels eines Kredits bei Ihrer Bank zu finanzieren, sollten Sie im Einzelfall prüfen. Bedenken Sie, dass Zinsen auf Steuernachzahlungen nicht steuerlich absetzbar sind.
Zinsen auf Gutschriften
Falls Sie zu viel vorausgezahlt haben, erhalten Sie die Gutschrift aus der Veranlagung verzinst zurück. Auch hier beträgt der Zinssatz 5,03 %, was im Vergleich zu herkömmlichen Sparzinsen attraktiv ist. Die Gutschriftszinsen müssen jedoch ebenfalls die Bagatellgrenze von 50 Euro überschreiten, damit eine Verzinsung erfolgt. Die obige Tabelle zeigt, wann bei welcher Gutschriftshöhe die Veranlagung stattfinden muss, um Zinsen zu erhalten. Veranlagungen vor diesen Terminen führen zu keiner Verzinsung.
Zinsen auf Nachzahlungen für Umsatzsteuer
Auch für die Umsatzsteuer gelten ähnliche, jedoch komplexere Regelungen zur Verzinsung. Achten Sie hierbei auf die spezifischen Anforderungen.
Stand: Oktober 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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