Steuerliche Vorteile durch Investitionen: Ein Überblick

Das Steuerrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Investitionen zu fördern. Hier sind einige wichtige Begünstigungen:

Gewinnfreibetrag (GFB)

Unternehmerinnen und Unternehmer (natürliche Personen) können durch Investitionen in neue Wirtschaftsgüter den investitionsabhängigen Teil des Gewinnfreibetrags in Anspruch nehmen. Dieser beträgt bis zu 13 % des Gewinns, der € 33.000,00 übersteigt.

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der IFB gewährt Unternehmen, die in neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter investieren, steuerliche Vorteile. Unternehmen, einschließlich Kapitalgesellschaften, können 10 % der Anschaffungskosten als Freibetrag geltend machen. Bei Investitionen in umweltfreundliche Technologien erhöht sich der Freibetrag auf 15 %. Allerdings sind Wirtschaftsgüter, die für den GFB genutzt werden, vom IFB ausgeschlossen.

Forschungsprämie

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, können die Forschungsprämie nutzen. Diese Prämie wird unabhängig von der Gewinnsituation des Unternehmens gewährt. Unternehmen können 14 % ihrer F&E-Ausgaben als Prämie beantragen, die direkt vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Weitere steuerliche Anreize

Zusätzliche Vorteile umfassen einen 0 % Umsatzsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen in 2024/25, die Möglichkeit der degressiven Abschreibung und aktuelle steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Bauwirtschaft.

Beratung notwendig

Die Inanspruchnahme dieser Begünstigungen unterliegt verschiedenen Voraussetzungen und Regelungen, die je nach Rechtsform und Gewinnsituation des Unternehmens variieren. Eine individuelle Beratung ist daher empfehlenswert.

Stand: August 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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