
Start der Arbeitnehmerveranlagung 2024
Die Arbeitnehmerveranlagung bietet die Möglichkeit, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis spätestens Ende Februar an das Finanzamt zu übermitteln. Sobald dieser in FinanzOnline verfügbar ist, kann die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden.
Warum lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung?
Die monatliche Lohnsteuer wird so berechnet, als ob das Einkommen das ganze Jahr über konstant bleibt. Bei Einkommensschwankungen kann dies zu einer Steuergutschrift führen. Typische Fälle sind:
- Jobwechsel
- Phasen der Arbeitslosigkeit
- Karenzzeiten
- Gehaltsanpassungen
- Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit
Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer rückwirkend neu berechnet und auf das gesamte Jahr verteilt. Dadurch ergibt sich oft eine Steuerrückzahlung.
Automatische Arbeitnehmerveranlagung
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich) sorgt dafür, dass Steuerzahler eine Rückerstattung erhalten, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Das Finanzamt führt sie automatisch durch, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es wurden lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt.
- Die übermittelten Lohnzettel-Daten führen zu einer Gutschrift.
- Es liegen keine zusätzlichen Angaben zu Werbungskosten, Freibeträgen oder Absetzposten vor.
Korrektur der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung
Falls bereits eine automatische Veranlagung durchgeführt wurde, können innerhalb von fünf Jahren weitere Angaben ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere:
- Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Pendlerpauschale)
- Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
- Sonderausgaben (z. B. Versicherungsprämien)
Zur Korrektur reicht es aus, eine manuelle Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline einzureichen.
NEU: Automatische Veranlagung bei Pflichtveranlagung
Bisher musste bei einer Pflichtveranlagung (z. B. bei mehreren Dienstverhältnissen oder zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünften) ein Antrag gestellt werden. Ab 2024 wird diese automatisch durchgeführt, sofern alle Voraussetzungen für eine Steuergutschrift erfüllt sind.
NEU: Freibetragsbescheid nur noch auf Antrag
Bisher konnten Freibetragsbescheide automatisch ausgestellt werden, um bestimmte Absetzposten bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen. Dadurch wurde weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettogehalt fiel monatlich höher aus.
Ab der Veranlagung 2024 stellt das Finanzamt Freibetragsbescheide nur noch auf Antrag aus, um Verwaltungskosten zu reduzieren.
Stand: Februar 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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