Neue Regelungen für Lebensmittel- und Getränkespenden

Die österreichische Bundesregierung hat neue Regelungen für Lebensmittel- und Getränkespenden beschlossen, die bereits am 1. August 2024 in Kraft treten werden. Diese Maßnahmen sollen die Spendenpraxis erleichtern und mildtätige Einrichtungen unterstützen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden

Keine Eigenverbrauchsbesteuerung: Lebensmittelspenden unterliegen künftig nicht mehr der Eigenverbrauchsbesteuerung, sondern werden echt steuerbefreit behandelt. Dies bedeutet, dass keine Vorsteuerabzugsverluste mehr entstehen. Wichtig ist, dass die gespendeten Lebensmittel an mildtätige Einrichtungen gegeben werden müssen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.

Steuerbefreiung für Getränke

  • Nichtalkoholische Getränke: Nichtalkoholische Getränke fallen nun ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Spenden.
  • Getränke mit geringem Alkoholgehalt: Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent werden ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie gespendet werden.

Diese neuen Regelungen sollen Anreize schaffen, überschüssige Lebensmittel und Getränke an wohltätige Organisationen zu spenden, anstatt sie zu entsorgen. Dies trägt nicht nur zur Unterstützung bedürftiger Personen bei, sondern auch zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Ihre Spendenpraxis anzupassen.

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Stand: Juli 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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