Kinderzuschlag 2025 – Wichtige Neuerungen für Familien

Ab Juli 2025 erhalten einkommensschwache Familien 60 Euro pro Kind zusätzlich. Der Kinderzuschlag ist direkt an den Kinderabsetzbetrag gekoppelt und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Wer hat Anspruch?

Der Kinderzuschlag steht Alleinverdienern und Alleinerziehern zu, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag im Vorjahr.
  • Jahreseinkommen unter 25.725 Euro (Grenzwert für 2025).
  • Vorliegender Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr.

Gilt für Kinder unter 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Höhe & Auszahlung

  • 60 Euro pro Kind monatlich
  • Gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt
  • Anspruchszeitraum: 12 Monate (Juli bis Juni des Folgejahres)

Was passiert, wenn der Steuerbescheid fehlt?

Falls der Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr noch nicht vorliegt, wird der Kinderzuschlag rückwirkend ausbezahlt, sobald ein rechtskräftiger Bescheid vorhanden ist.

Beispiel: Wird der Steuerbescheid für 2024 erst im September 2025 rechtskräftig, erhält man den Kinderzuschlag rückwirkend ab Juli 2025.

Weitere wichtige Infos

  • Der Auszahlungsbetrag sowie die Einkommensgrenze werden jährlich an die Inflation angepasst.
  • Zu Unrecht bezogener Kinderzuschlag muss zurückgezahlt werden.
  • Der Zuschlag ersetzt die Sonderzuwendung nach dem LWA-G (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz).

Stand: Februar 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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