KI Bilanzieren – Wie wird Künstliche Intelligenz in der Unternehmensbilanz erfasst?

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Geschäftswelt, doch wie wird sie in der Unternehmensbilanz abgebildet? Für die Bilanzierung von KI-Software gibt es klare Vorschriften, die Unternehmen beachten müssen.

Was ist KI?

KI bezeichnet Systeme, die auf Basis von eingespielten Daten lernen, logische Schlüsse ziehen und Aufgaben übernehmen können, die bisher menschliches Denken erforderten. Beispiele aus dem Alltag sind Sprachassistenten wie Alexa oder selbstfahrende Autos. In Unternehmen wird KI vor allem zur Analyse großer Datenmengen und zur Automatisierung von Prozessen, wie etwa in der Buchhaltung, eingesetzt. Diese Technologien steigern Effizienz, senken Kosten und unterstützen fundierte Entscheidungen.

KI in der Bilanz

Ein zentrales Thema ist, wie KI-Anwendungen in der Unternehmensbilanz berücksichtigt werden. Kann KI als Vermögensgegenstand aktiviert werden? Die Antwort darauf hängt maßgeblich davon ab, wie die KI in das Unternehmen eingebracht wurde:

Gekaufte KI-Software: Wird KI-Software von einem Dritten erworben, ist sie als immaterieller Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren.

Weiterentwicklung im Unternehmen: Wenn die KI-Software nach dem Kauf intern weiterentwickelt wird, hat dies je nach Umfang unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanzierung. Kleinere Anpassungen gelten weiterhin als aktivierungsfähige Anschaffung. Bei wesentlichen Weiterentwicklungen, die die Funktionalität grundlegend verändern, bleiben die Anschaffungs- und Herstellungskosten hingegen im Aufwand.

Selbst entwickelte KI-Software: Eigenentwicklungen können nur dann im Umlaufvermögen aktiviert werden, wenn sie als spezifisches Kundenprodukt entwickelt wurden. Für selbst erstellte KI, deren Verwertungsrecht im Unternehmen verbleibt, gilt hingegen ein Aktivierungsverbot. In diesem Fall werden die Herstellungskosten als Aufwand verbucht.

Selbstständiger Vermögensgegenstand?

KI-Software ist nicht immer ein eigenständiger Vermögensgegenstand. Oft bildet sie einen Bestandteil eines materiellen Vermögensgegenstands, z. B. eines Smartphones mit Sprachassistent oder eines selbstfahrenden Autos. Ist eine Trennung möglich, müssen KI-Software und materieller Gegenstand getrennt bilanziert werden. Wenn eine Abgrenzung nicht eindeutig ist, erfolgt die Bilanzierung entweder als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand, je nachdem, welches Element überwiegt.

Fazit

KI kann in die Unternehmensbilanz aufgenommen werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Während gekaufte Software in der Regel aktiviert wird, ist die Bilanzierung bei selbst entwickelter KI davon abhängig, ob sie im Unternehmen verbleibt (Aktivierungsverbot) oder als maßgeschneidertes Produkt für Kunden erstellt wurde (Aktivierungspflicht).

Stand: Jänner 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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