IFB und GFB 2024 – heuer noch investieren

Wer heuer noch Steuern sparen will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge haben.

Wesentliche Unterschiede

 

IFB

inv. GFB

Für wen nutzbar?
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbH
  • Natürliche Personen
  • auch als Mitunternehmer
  • nicht für GmbHs
Prozentsatz 10 % bzw. 15 % (Öko) 13 % – 4,5 %
Basis Anschaffungs- und Herstellungskosten  Gewinn
Maximaler Freibetrag 100.000 bzw. 150.000 € (Öko) 46.400 €
dafür notwendige Investition 1 bzw. 1,5 Mio € (Öko) 46.400 €
dafür notwendiger Gewinn Höhe unerheblich 583.000 €
Welche Investitionen werden gefördert?
  • Anlagevermögen
  • abnutzbar
  • neu
  • mind. 4 Jahre genutzt
  • im Inland
  • Anlagevermögen
  • abnutzbar
  • neu
  • mind. 4 Jahre genutzt
  • im Inland
Gebäudeinvestitionen? nein ja
Unkörperliche Wirtschaftsgüter? ja (bestimmte) nein
Wertpapiere? nein ja (§ 14-Wertpapiere)
Bei Verlust möglich? ja nein

Wahlrecht

Unternehmerinnen und Unternehmer können entweder den Investitionsfreibetrag (IFB) oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) für dasselbe Wirtschaftsgut in Anspruch nehmen.

Der GFB-Grundfreibetrag von bis zu 33.000 Euro Jahresgewinn wird auch ohne Investitionen gewährt (15 % des Gewinns, maximal 4.950 Euro). Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollten den IFB nutzen, wenn ein Gewinn von über 33.000 Euro erwartet wird, um Investitionen steuerlich abzusetzen.

Für eine optimale Steuerersparnis empfiehlt es sich, in förderbare Sachgüter (vorzugsweise im ökologischen Bereich) für den IFB zu investieren. Beim investitionsbedingten GFB ist eine Anlage in förderfähige Wertpapiere sinnvoll. Welche Wertpapiere förderbar sind, erfahren Sie bei Ihrer Bank.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ausschließlich den IFB nutzen. Vermieterinnen und Vermieter sind von beiden Freibeträgen ausgeschlossen.

Öko-Investitionen

Der erhöhte Öko-IFB kann für Investitionen in umweltfreundliche Projekte wie Elektrofahrzeuge, Fahrräder oder Photovoltaikanlagen genutzt werden. Auch Investitionen, die durch Umweltförderprogramme wie jene der Kommunalkredit, des Umweltförderungsgesetzes oder des Klima- und Energiefondsgesetzes gefördert werden, sind förderfähig. Hinweis: Bei Investitionen bis 50.000 Euro genügt es, plausibel zu erklären, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.

Rechtzeitig ordern

Sowohl für den IFB als auch den investitionsbedingten GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsgewalt). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch daran, dass Wertpapiere bis zum 31.12. auf Ihrem Depot liegen müssen, um den Freibetrag zu nutzen.

Weitere Informationen

Unternehmensserviceportal: Investitionsfreibetrag

Unternehmensserviceportal: Gewinnfreibetrag

Stand: Oktober 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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