Highlights des Regierungsprogramms

Nach monatelangen Verhandlungen beginnt die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos nun mit der Umsetzung ihrer Pläne. Das mit Spannung erwartete Regierungsprogramm wurde unter dem Motto „Jetzt das Richtige tun“ vorgestellt. Während in den ersten Wochen bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden, bleiben einige Vorhaben noch unklar. Hier sind die wichtigsten Punkte des Programms zusammengefasst.

Steuererhöhungen

Um das Budgetdefizit auszugleichen, umfasst das Programm eine Reihe von Steuererhöhungen und Kürzungen bei Förderungen.

1. Ertragssteuern:

  • Der Spitzensteuersatz für Einkommen über 1 Million Euro wird auf 55% erhöht und bis 2029 verlängert.
  • Das „Dritte Drittel“ im Rahmen der Inflationsanpassung (Abschaffung der kalten Progression) wird ausgesetzt.
  • Eine neue Widmungsabgabe wird die Verkaufsgewinne aus Umwidmungen von Immobilien ab 2025 effektiver besteuern.
  • Die Wegzugsbesteuerung wird verschärft.
  • Die Stiftungseingangssteuer wird auf 3,5% angehoben, und die Zwischensteuer auf 27,5%.

2. Lohnsteuer:

  • Der Klimabonus wird abgeschafft.
  • Kilometergelder für Fahrräder und Motorräder werden auf 25 Cent pro Kilometer gesenkt.

3. Verbrauchs- und Verkehrssteuern:

  • Zur Bekämpfung von Immobilienbetrug wird der Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien abgeschafft und das Reverse Charge-System auf Umsatzsteuer bei Grundstücken ausgeweitet.
  • Ab 1. April 2025 wird der Mehrwertsteuersatz von 0% auf 20% für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) geändert.
  • Ab 1. Juli 2025 wird die Grunderwerbssteuer reformiert, um große Immobilientransaktionen und Share Deals effektiver zu besteuern.

4. Sozialversicherung und Arbeit:

  • Die Bildungskarenz wird ab 1. April 2025 abgeschafft.
  • Die Beiträge zur Krankenversicherung in der Pension steigen ab 1. Juni 2025 auf 6%.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze wird eingefroren, und Geringfügige Beschäftigungen werden in die Krankenversicherungspflicht aufgenommen.
  • Der Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit wird nur noch eingeschränkt möglich sein.

5. BAO (Bundesabgabenordnung):

  • Ein automatischer Informationsaustausch für Kryptokonten wird eingeführt, um Betrug zu bekämpfen.

6. Weitere Steuern und Abgaben:

  • Ab 2026 wird eine Tabak- und Nikotinsteuer auf Alternativprodukte wie Nikotinbeutel und E-Zigaretten erhoben.
  • Die Glücksspielabgabe wird um 10% und die Wettgebühr auf 5% erhöht.
  • Ab 1. April 2025 werden E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen.
  • Die Zollfreigrenze von 150 € wird abgeschafft.
  • Die Bundesgebühren werden um mehr als 40% erhöht, eine Valorierung der Gebühren wird nachgeholt.

Steuererleichterungen

Trotz der geplanten Steuererhöhungen gibt es auch einige Steuererleichterungen, die Steuerzahlern zugutekommen sollen. Einige dieser Maßnahmen stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt einer Budgetprüfung.

1. Ertragssteuern:

  • Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung und die Vorsteuerpauschale wird ab 2025 auf 320.000 € angehoben, mit einem pauschalen Betriebsausgabensatz von 13,5%. Ab 2026 wird die Grenze auf 420.000 € und der Satz auf 15% erhöht.
  • Der Gewinnfreibetrag wird auf 50.000 € erhöht.
  • Die PKW-Luxustangente wird ab 2027 auf 55.000 € angehoben.
  • Der Freibetrag für Betriebsveräußerungen steigt auf 45.000 € ab 2027.
  • Der Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung wird beibehalten, jedoch entfällt das Berufsverbot.

2. Lohnsteuer:

  • Eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 € pro Jahr wird ohne Krankenversicherungsbindung gewährt.
  • Die Überstundenbegünstigung wird ab 2027 eingeführt.
  • Die Lohnnebenkosten werden durch die stufenweise Abschaffung des Dienstgeberbeitrags (aktuell 3,7%) bis 2027 gesenkt.
  • Der Freibetrag für 13. und 14. Gehalt wird angehoben.

3. Verbrauchs- und Verkehrssteuern:

  • Kunst- und Kulturförderung wird durch eine Senkung der Umsatzsteuer auf Kunstwerke, Tickets und Bücher unterstützt.
  • Frauenhygieneartikel werden von der Umsatzsteuer befreit.

4. Sozialversicherung und Arbeit:

  • Rezeptgebühren werden auf 1,5% des Nettoeinkommens gesenkt.
  • Ab 2026 wird eine 25%ige Endbesteuerung für Zuverdienste in der Pension eingeführt, dazu kommen sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen.

5. BAO:

  • Für Registrierkassen entfällt die Belegerteilungspflicht bis zu einem Betrag von 35 €, und ein digitaler Beleg wird als Alternative zum gedruckten Beleg zugelassen.
  • Das Wareneingangsbuch wird vereinfacht.

6. Weitere Steuern und Abgaben:

  • Klein-Lkw (N1) werden ab 1. Juni 2025 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit.
  • Die Forschungsprämie wird beibehalten, mit dem Ziel, die Forschungsquote auf über 4% zu steigern.

Stand: April 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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