Verlängerung der Kurzarbeit um weitere sechs Monate
Die derzeit geltende Corona – Kurzarbeit (KUA Phase 2) wird bis 30. September 2020 noch fortgeführt. Die Phase 3 der Kurzarbeit beginnt dann mit 1. Oktober und wird bis 31. März 2021 angesetzt.
Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ab 1. April 2021 wird in bestimmten Branchen notwendig sein.
Die Vergütung beträgt weiterhin 80/85/90 Prozent des Nettolohns. Kosten für entfallende Arbeitsstunden inkl. Aller Lohnnebenkosten werden wir bisher vom AMS voll vergütet.
Der Sozialpartnervereinbarung ist eine Prognoserechnung anzuschließen
Nicht-Arbeitszeit soll für Weiterbildung genützt werden. Die Arbeitszeit kann zwischen 30 und 80 Prozent betragen.
Für nähere Informationen zum Thema „KUA Phase bzw. Kurzarbeit“ – können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: office@cst-causa.at