Partnerschaftsbonus: Gleichberechtigte Kinderbetreuung zahlt sich aus!
Die Geburt eines Kindes bringt zwangsläufig die Frage mit sich, wie die Betreuung in den ersten Lebensjahren gestaltet werden soll. Der Partnerschaftsbonus wurde eingeführt, um eine gerechte Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten zwischen den Eltern zu unterstützen.
Betrag und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus beträgt 500 Euro pro Elternteil, also insgesamt 1.000 Euro für beide. Die Auszahlung erfolgt einmalig nach Ende der Kinderbetreuungszeit.
Voraussetzungen
Um den Bonus zu erhalten, ist es notwendig, dass beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld zu nahezu gleichen Anteilen (im Verhältnis von 50:50 bis 60:40) für mindestens 124 Tage beziehen. Es ist dabei unerheblich, ob das pauschale oder einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld genutzt wird.
Antragstellung
Der Bonus muss von beiden Elternteilen separat beantragt werden. Mit der ID-Austria kann der Antrag einfach online bei der zuständigen Krankenversicherung eingereicht werden.
Der Antrag kann entweder gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld oder separat bis spätestens 124 Tage (rund vier Monate) nach Ablauf der maximalen Anspruchsdauer gestellt werden.
Stand: Jänner 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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