Austritt Vereinigtes Königreich EU – brexit
Das Vereinigte Königreich tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 aus der Europäischen Union aus, es gelten aber folgende Besonderheiten:
Nordirland gilt in Bezug auf Waren weiterhin und vorerst unbefristet als Unionsgebiet. Für die Teilnahme am Binnenmarkt erhalten Unternehmer in Nordirland eine UID mit dem Präfix „XI“.
Lieferungen, deren Warenbewegung vom Vereinigten Königreich nach Österreich und vice versa vor dem 1. Jänner 2021 beginnt und nach dem 31. Dezember 2020 endet, sind innergemeinschaftliche Lieferungen.
Erstattungsanträge für vor 1. Jänner 2021 anfallende Vorsteuern eines im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmers sind spätestens bis 31. März 2021 zu stellen.
Berichtigungen und Erklärungen von Umsätzen mit britischer Umsatzsteuer über den MOSS bzw eVAT sind für Umsätze, die vor dem 1. Jänner 2021 ausgeführt wurden, bis zum 31. Dezember 2021 abzugeben.
Weitere Informationen können Sie auf der Website vom Bundeskanzleramt nachlesen.
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