Änderungen bei der EORI-Antragsstellung

Unternehmen, die Geschäfte mit Nicht-EU-Ländern abschließen, benötigen eine EORI-Nummer, die nun über das Zoll-Portal beantragt werden kann.

EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification“ und dient zur einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU im Zollkontext.

EU-Unternehmen, die zollrechtlichen Bestimmungen unterliegen, wie Importeure, Exporteure, Anmelder oder Bewilligungsinhaber in Zollverfahren, müssen eine EORI-Nummer beantragen. Unternehmen außerhalb der EU können, jedoch müssen sie nicht, eine solche Nummer beantragen.

Zusätzlich ist eine EORI-Nummer gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Meldungen im Zusammenhang mit dem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), einem Zollmechanismus für klimaschädliche Waren aus Drittländern.

NEU:

Ab dem 6. Juni 2024 müssen neue Anträge über das österreichische Zoll-Portal der Finanzverwaltung gestellt werden, das über das Unternehmensserviceportal (USP) oder FinanzOnline erreichbar ist. Die EORI-Nummer wird unmittelbar nach Abschluss der Registrierung vergeben. Eine ausführliche Anleitung ist auf der Website des Finanzministeriums verfügbar.

Stand: Juli 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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