Änderungen im Behindertengesetz 2025
Mit 1. Jänner 2025 treten Anpassungen im Behindertengesetz in Kraft, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Ab 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Dieser soll sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Personen sicherstellen, dass Barrieren im Unternehmen erkannt und beseitigt werden. Dadurch sollen Hindernisse schneller identifiziert und gezielt abgebaut werden.
Begünstigte Behinderte
Dienstnehmer mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% gelten als begünstigt behinderte Personen und genießen besondere arbeitsrechtliche Vorteile, darunter ein erhöhter Kündigungsschutz. Arbeitgeber wiederum profitieren von steuerlichen Vergünstigungen, wenn sie begünstigte behinderte Mitarbeiter beschäftigen.
Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Eine wesentliche Klarstellung im neuen Gesetz betrifft die arbeitsrechtlichen Begünstigungen: Nur der Behindertenstatus ist relevant, nicht jedoch der Besitz eines Behindertenpasses.
Behindertenpass:
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Scheckkartenformat, der als allgemeiner Nachweis einer Behinderung dient. Er kann online beantragt werden und ermöglicht diverse Vergünstigungen, etwa bei Veranstaltungen oder öffentlichen Einrichtungen. Die Vorteile beziehen sich jedoch primär auf den privaten Bereich.
Behindertenstatus:
Der Behindertenstatus wird durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriums festgestellt. Erst ab einem Behinderungsgrad von mindestens 50% kann der Begünstigtenstatus beantragt werden, der arbeitsrechtliche Vorteile gewährt.
Weitere Informationen
Begünstigte behinderte Menschen – AK
Behindertenpass – oesterreich.gv.at
Stand: Jänner 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Diese Informationen stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar, und es wird empfohlen, professionelle Beratung einzuholen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Externe Links werden lediglich als zusätzliche Informationsquelle bereitgestellt, und wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt externer Websites.