Absetz- und Freibeträge für Familien: Ein Überblick
Familien in Österreich können von zahlreichen steuerlichen Vorteilen profitieren, die dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu senken. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Absetz- und Freibeträge, die Familien geltend machen können.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein wesentlicher steuerlicher Absetzbetrag, der direkt die Steuerlast reduziert. Seit 2019 ersetzt er den bisherigen Kinderfreibetrag und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (166,69 Euro monatlich). Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Familienbeihilfe beziehen. Der Familienbonus Plus kann entweder von einem Elternteil oder aufgeteilt von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Dieser Bonus kann entweder von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt oder in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Pro Kind kann der Familienbonus Plus höchstens einmal vollständig berücksichtigt werden und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer maximal auf null.
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Personen zu, die mit einem Partner und mindestens einem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, wenn der Partner nur ein geringes Einkommen erzielt. Der Betrag beläuft sich auf 494 Euro für ein Kind, 669 Euro für zwei Kinder und für jedes weitere Kind zusätzlich 220 Euro.
Um als Alleinverdienerin oder Alleinverdiener zu gelten, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft muss im Kalenderjahr mehr als sechs Monate bestanden haben.
- Sie müssen für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen haben.
- Das Einkommen Ihres Partners darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze wird seit 2023 jährlich angepasst:
- Bis 2022: 6.000 Euro
- 2023: 6.312 Euro
- 2024: 6.937 Euro
Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag oder dem Alleinerzieherabsetzbetrag verringert sich Ihre Lohnsteuer im Jahr um einen bestimmten Betrag, abhängig von der Anzahl der Kinder, für die mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wird:
- Bis 2022: 1 Kind: 494 Euro, 2 Kinder: 669 Euro, zusätzlich für jedes weitere Kind: 220 Euro
- 2023: 1 Kind: 520 Euro, 2 Kinder: 704 Euro, zusätzlich für jedes weitere Kind: 232 Euro
- 2024: 1 Kind: 572 Euro, 2 Kinder: 774 Euro, zusätzlich für jedes weitere Kind: 255 Euro
Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist für Personen gedacht, die alleine mit mindestens einem Kind leben. Die Beträge sind identisch mit denen des Alleinverdienerabsetzbetrages.
Unterhaltsabsetzbetrag
Dieser Absetzbetrag kann von Eltern in Anspruch genommen werden, die für ein Kind, das nicht in ihrem Haushalt lebt, Unterhalt zahlen und keine Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen. Der Betrag beträgt 34 Euro pro Monat für das erste Kind, 51,65 Euro für das zweite Kind und 68,14 Euro für jedes weitere Kind (Stand Mai 2024).
Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung gewähren. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35) und selbst die Familienbeihilfe beziehen. Zudem müssen sie der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber Auskunft über etwaige von anderen Arbeitgebern bezogene Zuschüsse geben.
Der Zuschuss darf nur in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung oder direkt an die Betreuungseinrichtung gewährt werden.
Weitere steuerliche Entlastungen
Neben den oben genannten Absetzbeträgen gibt es weitere steuerliche Entlastungen, die Familien in Anspruch nehmen können. Dazu zählen der Ausbildungsfreibetrag und der Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit der Behinderung eines Kindes.
Fazit
Die österreichische Steuerlandschaft bietet Familien zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Es lohnt sich, die verschiedenen Absetz- und Freibeträge zu kennen und zu nutzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können wir Ihnen gerne helfen – einfach bei uns melden:
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Stand: Mai 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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