Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern, die mit ihren Kindern in Österreich im gemeinsamen Haushalt leben. Bei nicht haushaltszugehörigen Kindern bekommt die Familienbeihilfe der Elternteil der über- wiegend für den Unterhalt aufkommt. Muss das Kind die Unterhaltskosten selbst tragen, etwa ein Student, dann kann es auch selbst die Familienbeihilfe bekommen. Bei minderjährigen Kindern besteht der Anspruch immer. Bei Volljährigen – bis zum 24. Lebensjahr – muss dafür eine berufliche Ausbildung absolviert werden. Der Fami- lienbeihilfebezug verlängert sich wegen eines Studiums nur, wenn dieses ernsthaft betrieben wird. Ein Studien- fortschritt von jährlich mindestens 14 ECTS-Punkten in der Studieneingangsphase und von 16 ECTS-Punkten pro Jahr in den folgenden Studienabschnitten ist dafür notwendig. Für volljährige Kinder, die den Präsenz- oder Zivildienst, ein Sozialjahr oder einen vergleichbaren Dienst absolvieren, verlängert sich der Anspruch um ein Jahr. Allerdings muss die Ausbildung unmittelbar danach begonnen bzw. fortgesetzt werden.
Die Anspruchshöhe orientiert sich am Alter des Kindes und beträgt zwischen Euro 114,00 und Euro 165,10. Zuschläge gibt es für Geschwister und im September ein sogenanntes „Schulstartgeld“ von EUR 100. Erhöhte Familienbeihilfe steht zu, wenn ein Kind mindestens zu 50 Prozent behindert oder voraussichtlich dauernd au- ßerstande ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Die Familienbeihilfe erhöht sich in diesem Fall um Euro 155,90 monatlich. Für Kinder in einem anderen EU-/EWR-Land oder in der Schweiz, haben Eltern, die in Österreich leben und arbeiten ebenfalls einen Anspruch auf Familienbeihilfe, der seit 2019 indexiert wird. Die Höhe orientiert sich nun am Preisniveau des Landes, in dem das Kind wohnt. So steht beispielsweise für Kinder in einem osteuropäischen Land weniger, für Kinder, die in einem nordeuropäischen Land wohnen, mehr Geld zu als für Kinder in Österreich.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Er beträgt Euro 58,40 pro Kind und Monat und fällt wie auch der Familienbonus Plus ebenfalls unter die Indexierung. Beantragt wird die Fami- lienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt.