
Regierungsprogramm und Mittelstandspaket
Aus dem Regierungsprogramm wurden bereits erste Maßnahmen beschlossen. Zusätzlich hat der Ministerrat am 12. März 2025 ein Mittelstandspaket verabschiedet. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Beschlossene Maßnahmen ab 1. April 2025
Mit 1. April 2025 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Steuerbefreiung für Elektroautos entfällt: Bestehende und neue Elektrofahrzeuge unterliegen ab 1.4.2025 der motorbezogenen Versicherungssteuer.
- Bildungskarenz und Bildungsteilzeit werden abgeschafft: Die Förderung für Arbeitnehmer, die neben ihrem Dienstverhältnis eine Ausbildung absolvieren, endet. (Mehr dazu im separaten News-Artikel.)
- Photovoltaik-Anlagen: Der USt-Nullsteuersatz für Photovoltaik entfällt. Ab 1.4.2025 gilt wieder der normale Umsatzsteuersatz von 20 %.
- Erhöhung der Tabaksteuer: Zigaretten werden um 20 bis 30 Cent pro Päckchen teurer.
- Anhebung der Gerichtsgebühren: Grundbuch- und Firmenbuchgebühren steigen um 23 %.
- Erhöhung der Wettgebühren: Die Gebühr auf Glücksspielwetten wird auf 5 % angehoben.
Mittelstandspaket: Maßnahmen zur Standortabsicherung
Zur Stärkung des Mittelstands wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
1. Erhöhung der Basispauschalierung:
- Noch 2025: Umsatzgrenze steigt auf 320.000 Euro, Pauschale auf 13,5 %.
- Ab 2026: Umsatzgrenze steigt auf 420.000 Euro, Pauschale auf 15 %.
2. Abschaffung der Belegausdruckpflicht:
- Belege für Beträge bis 35 Euro müssen nicht mehr ausgedruckt werden.
- Betrugssicherheit und Erfassung aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“) bleiben erhalten.
3. NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge:
- Ab 1. Juli 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge (N1) von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. (Mehr dazu im separaten News-Artikel.)
4. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren:
- Energieprojekte, Betriebsanlagen und Unternehmensgründungen sollen ab 2025 schneller genehmigt werden.
5. Bürokratieabbau und Kostentransparenz:
- Einführung einer Bürokratiebremse.
- Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle beim Staatssekretariat im BMEIA zur Erfassung und Darstellung von Bürokratiekosten.
Stand: April 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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