
Ende der Bildungskarenz zum 1. April 2025
Das Aus für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun fix: Ab dem 1. April 2025 wird es keine finanzielle Unterstützung mehr für Arbeitnehmer geben, die neben ihrem Dienstverhältnis eine Ausbildung absolvieren möchten.
Übergangsregelung
Für bereits laufende oder unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen gelten folgende Übergangsbestimmungen:
- Weiterbildungsgelder und Bildungsteilzeitgelder, die bis zum 1. April 2025 vom AMS bewilligt wurden, werden für die genehmigte Bezugsdauer weiterhin ausgezahlt.
- Bildungskarenzen oder Bildungsteilzeiten, die bis zum 28. Februar 2025 mit dem Arbeitgeber vereinbart und spätestens am 31. Mai 2025 begonnen werden, können noch gefördert werden.
- Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. April 2025 eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit vereinbart haben, aber aufgrund der Gesetzesänderung keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, konnten bis Ende März 2025 zurücktreten.
Nachfolgeregelung
Eine neue Regelung ist derzeit in Ausarbeitung und frühestens ab 2026 zu erwarten. Bis dahin gibt es keine finanzielle Unterstützung durch das AMS. Arbeitnehmer können lediglich auf folgende ungeförderte Alternativen zurückgreifen:
- Unbezahlter Urlaub (Karenzierung)
- Teilzeitvereinbarung
- Sabbatical
Diese Optionen bringen jedoch erhebliche finanzielle Einbußen mit sich und sind daher für viele Arbeitnehmer wenig attraktiv.
Stand: April 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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