
Leerstandsabgabe – Sinnvolle Maßnahme oder Bürokratieaufwand?
Um die Nutzung von Immobilien zu erhöhen, haben in den letzten Jahren mehrere Bundesländer in Österreich eine Leerstandsabgabe eingeführt. Ob diese Maßnahme den gewünschten Effekt erzielt, bleibt umstritten.
Welche Bundesländer erheben die Leerstandsabgabe?
Derzeit gibt es in vier Bundesländern eine solche Abgabe. Die Steiermark führte sie bereits im Oktober 2022 ein, gefolgt von Tirol und Salzburg mit 1. Jänner 2023. Seit 1. Jänner 2024 wird die Abgabe auch in Vorarlberg erhoben. Allerdings plant die Steiermark laut neuem Regierungsabkommen, die Leerstandsabgabe wieder abzuschaffen – der bürokratische Aufwand sei zu hoch, während die Einnahmen gering blieben. Zudem sei der erhoffte Effekt, dass mehr Wohnungen auf den Markt kommen, nicht eingetreten.
Wie funktioniert die Einhebung?
Die Gemeinden sind für die Einhebung der Abgabe zuständig und stützen sich dabei auf die Wohnsitzmeldungen aus dem Melderegister.
Höhe der Abgabe
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Wohnungsgröße. In der Steiermark etwa beträgt die Abgabe 10 € pro m² Nutzfläche, mit einer Obergrenze von 1.000 € pro Jahr für eine 100 m² große Wohnung.
Wer muss die Abgabe nicht zahlen?
Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Beispiele sind:
- Wohnungen, die aus Altersgründen nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt werden können
- Gebäude, die nicht gebrauchstauglich sind
Steuerliche Auswirkungen
Die Leerstandsabgabe kann als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, die Wohnung wird später vermietet. Unter Umständen kann die Abgabe auch vor der ersten Vermietung als Vorwerbungskosten geltend gemacht werden, wenn eine klare Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann, etwa durch Inserate oder die Beauftragung eines Maklers.
Fazit
Ob sich die Leerstandsabgabe langfristig in weiteren Bundesländern durchsetzt oder doch eher abgeschafft wird, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden!
Stand: März 2025, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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