Steuerfreie Benefits und Incentives für Mitarbeiter 2024
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, bleibt eine große Herausforderung für Unternehmen. Die folgenden steuerfreien Benefits und Incentives können auch 2024 zur Mitarbeiterbindung beitragen.
Gewinnbeteiligung
- Bis zu 3.000 Euro pro Jahr
- Obergrenze entspricht dem Vorjahresgewinn
- Gruppenkriterium beachten (siehe unten)
- Lohnsteuerfrei; jedoch fallen Sozialversicherung und Lohnnebenkosten an
- Mehr dazu in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 112e ff
Mitarbeiterprämie 2024
- Steuerfreie Auszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Bei Auszahlung muss die Prämie an alle Mitarbeiter gewährt werden; eine Differenzierung nach sachlichen Kriterien ist möglich
- Gemeinsam mit der Gewinnbeteiligung bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei
- Vollständig abgabenfrei
- Details in der BMF Fachinformation zur Mitarbeiterprämie
Gutscheine und Sachgeschenke
- Bis zu 186 Euro pro Jahr, kein Bargeld
- Übergabe bei Betriebsveranstaltungen oder als Geburtstagsgeschenk
- Gültig auch für Vignetten und Goldmünzen
- Weitere Infos in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 78 ff
Feiern und Betriebsausflüge
- Bis zu 365 Euro pro Jahr
- Mehr dazu in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 78 ff
Jubiläumsgeschenke
- Bis zu 186 Euro pro Jahr, kein Bargeld
- Gilt für Dienst- und Firmenjubiläen
- Details in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 78 ff
Zusatzversicherung und Pensionsvorsorge
- Bis zu 300 Euro pro Jahr, Gruppenkriterium beachten
- Siehe Lohnsteuerrichtlinien, Rz 81 ff
Verpflegung am Arbeitsplatz
- Bis zu 8,00 Euro pro Tag für Restaurant- oder Liefergutscheine, bis zu 2,00 Euro pro Tag für Lebensmittelgutscheine
- Unbegrenzt bei Kantinenverpflegung
- Weitere Infos in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 93 ff
Homeoffice-Pauschale
- Bis zu 300 Euro pro Jahr (max. 3 Euro pro Homeoffice-Tag)
- Homeoffice-Vereinbarung und Aufzeichnungen der Tage erforderlich
- Wichtig: Homeoffice-Tage müssen auf dem Jahreslohnzettel vermerkt sein
- Details in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 766h ff
Zuschuss für Kinderbetreuungskosten
- Bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind (bis 14 Jahre), Gruppenkriterium beachten
- Siehe Lohnsteuerrichtlinien, Rz 77c ff
Öffi-Ticket
- Muss am Wohnort oder Arbeitsplatz gültig sein
- Pendlerpauschale bleibt absetzbar (abzüglich Ticketwert)
- Weitere Infos in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 750a ff
Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge
- Gruppenkriterium beachten
- Mehr dazu in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 77 ff
Mitarbeiterrabatte
- Bis 20 % steuerfrei, bei Überschreiten bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei
- Gruppenkriterium beachten
- Details in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 103 ff
E-Auto als Firmenwagen
- Kein Sachbezug (gilt auch für E-Bikes, E-Motorräder, E-Scooter)
- Seit 2023: steuerfreier pauschaler Kostenersatz für Ladestrom
- Siehe Lohnsteuerrichtlinien, Rz 175b ff und Sachbezugswerteverordnung
Firmenhandy, Computer & Co.
- Kein Sachbezug, auch bei gelegentlicher Privatnutzung
- Dienstliches Interesse erforderlich (z.B. Homeoffice oder Außendienst)
- Homeoffice-Pauschale zusätzlich möglich
- Weitere Infos in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 277 ff
Mitarbeiterbeteiligung
- Bis zu 3.000 Euro pro Jahr
- Geeignete Optionen: Aktien, GmbH-Anteile, stille Beteiligung
- Seit 2024: Begünstigte Besteuerung für Start-Up-Beteiligungen
- Details in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 85 ff
Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Zuwendungen und Geschenke nur, wenn sie an alle Mitarbeiter oder eine bestimmte Gruppe (z.B. Mitarbeiter ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit) gewährt werden.
Stand: November 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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