IFB und GFB 2024 – heuer noch investieren
Wer heuer noch Steuern sparen will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge haben.
Wesentliche Unterschiede
IFB |
inv. GFB |
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Für wen nutzbar? |
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Prozentsatz | 10 % bzw. 15 % (Öko) | 13 % – 4,5 % |
Basis | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Gewinn |
Maximaler Freibetrag | 100.000 bzw. 150.000 € (Öko) | 46.400 € |
dafür notwendige Investition | 1 bzw. 1,5 Mio € (Öko) | 46.400 € |
dafür notwendiger Gewinn | Höhe unerheblich | 583.000 € |
Welche Investitionen werden gefördert? |
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Gebäudeinvestitionen? | nein | ja |
Unkörperliche Wirtschaftsgüter? | ja (bestimmte) | nein |
Wertpapiere? | nein | ja (§ 14-Wertpapiere) |
Bei Verlust möglich? | ja | nein |
Wahlrecht
Unternehmerinnen und Unternehmer können entweder den Investitionsfreibetrag (IFB) oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) für dasselbe Wirtschaftsgut in Anspruch nehmen.
Der GFB-Grundfreibetrag von bis zu 33.000 Euro Jahresgewinn wird auch ohne Investitionen gewährt (15 % des Gewinns, maximal 4.950 Euro). Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollten den IFB nutzen, wenn ein Gewinn von über 33.000 Euro erwartet wird, um Investitionen steuerlich abzusetzen.
Für eine optimale Steuerersparnis empfiehlt es sich, in förderbare Sachgüter (vorzugsweise im ökologischen Bereich) für den IFB zu investieren. Beim investitionsbedingten GFB ist eine Anlage in förderfähige Wertpapiere sinnvoll. Welche Wertpapiere förderbar sind, erfahren Sie bei Ihrer Bank.
Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ausschließlich den IFB nutzen. Vermieterinnen und Vermieter sind von beiden Freibeträgen ausgeschlossen.
Öko-Investitionen
Der erhöhte Öko-IFB kann für Investitionen in umweltfreundliche Projekte wie Elektrofahrzeuge, Fahrräder oder Photovoltaikanlagen genutzt werden. Auch Investitionen, die durch Umweltförderprogramme wie jene der Kommunalkredit, des Umweltförderungsgesetzes oder des Klima- und Energiefondsgesetzes gefördert werden, sind förderfähig. Hinweis: Bei Investitionen bis 50.000 Euro genügt es, plausibel zu erklären, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.
Rechtzeitig ordern
Sowohl für den IFB als auch den investitionsbedingten GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsgewalt). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch daran, dass Wertpapiere bis zum 31.12. auf Ihrem Depot liegen müssen, um den Freibetrag zu nutzen.
Weitere Informationen
Unternehmensserviceportal: Investitionsfreibetrag
Unternehmensserviceportal: Gewinnfreibetrag
Stand: Oktober 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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