Finanzamtszinsen sinken wieder

Seit langer Zeit gibt es erstmals wieder eine Senkung der Finanzamtszinsen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Wirkung 18. September 2024 den Basiszinssatz mit 3,03 % festgelegt.

Aufgrund der Senkung des Basiszinssatzes von 3,88 % um 0,85 Prozentpunkte auf 3,03 % ergeben sich folgende Zinssätze:

Stundungszinsen: 4,5 % über den Basiszinssatz ab dem 18.09.2024 folglich bei 7,53 %
Anspruchszinsen: 2 % Punkte über den Basiszinssatz ab dem 18.09.2024 bei 5,03 %
Aussetzungszinsen: 2 % Punkte über den Basiszinssatz ab dem 18.09.2024 bei 5,03 %
Beschwerdezinsen: 2 % Punkte über den Basiszinssatz ab dem 18.09.2024 bei 5,03 %
Umsatzsteuerzinsen: 2 % Punkte über den Basiszinssatz ab dem 18.09.2024 bei 5,03 %

Findok: Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen veröffentlicht.

Stand: Oktober 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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