Einwegpfand neu ab 2025: Was Unternehmen umsatzsteuerlich beachten müssen
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmer verpflichtet, beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis 3 Litern ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung zu erheben. Diese Maßnahme soll das Recycling fördern und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen reduzieren.
Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Beim Mehrwegpfandsystem handelt es sich um ein Pfandmodell, bei dem der Kunde die Verpackung, meist aus Glas, an den Unternehmer zurückgibt, damit diese erneut befüllt werden kann. Der Kauf von Verpackung und Inhalt stellt eine einheitliche Leistung dar, bei der das Pfandgeld Teil des Gesamtpreises ist. Bei Rückgabe der Verpackung wird das Pfand erstattet, was als Entgeltsminderung gilt.
Das neue Einwegpfandsystem verfolgt hingegen das Ziel, das Verhalten der Konsumenten zu ändern, indem eine höhere Rückgabequote und damit ein besseres Recycling erreicht werden. Hier wird die Verpackung nicht wiederverwendet, sondern recycelt.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Das Mehrwegpfand unterliegt der Umsatzsteuer, da es Teil des Entgelts für die Ware ist. Das erstattete Pfand bei Rückgabe der Verpackung mindert die Bemessungsgrundlage, weshalb für das Pfand derselbe Steuersatz wie für das Produkt gilt.
Das Einwegpfand wird anders behandelt: Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, der umsatzsteuerlich keine eigenständige Leistung darstellt. Der Unternehmer erhebt und erstattet das Pfand im Namen und auf Rechnung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (EWP). Daher ist das Pfand von der Umsatzsteuer befreit und wird auf Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis
Stellen Sie sicher, dass Ihre Registrierkassen vor dem 1. Januar 2025 entsprechend programmiert sind, um eine ungewollte Umsatzsteuerschuld durch falsche Rechnungslegung zu vermeiden.
Genauere Hinweise finden Sie in einer BMF Info, die wir hier für Sie verlinkt haben.
Stand: Oktober 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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