Elternteilzeit in Österreich: Eine umfassende Einführung

Elternschaft bringt zahlreiche Veränderungen und Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es darum geht, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Eine Möglichkeit, diese Balance zu finden, ist die Elternteilzeit. In diesem Blogartikel erklären wir, was Elternteilzeit in Österreich ist, wie sie beantragt wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Was ist Elternteilzeit?

Elternteilzeit ermöglicht es Eltern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder flexibel zu gestalten, um mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kinder zu haben. Dieses Modell richtet sich an Eltern mit Kindern bis zum 7. Geburtstag oder bis zum späteren Schuleintritt des Kindes.

Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?

Um Anspruch auf Elternteilzeit zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Arbeitsverhältnis: Elternteilzeit kann nur beantragt werden, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht oder das befristete Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate gedauert hat.
  2. Beschäftigungsdauer: Der Elternteil muss seit mindestens drei Jahren beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein.
  3. Betriebsgröße: Der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Elternteilzeit in Kleinbetrieben

Was passiert, wenn der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter*innen hat und somit die Voraussetzung für Elternteilzeit nicht erfüllt ist? In diesem Fall gibt es einige Alternativen und Möglichkeiten, die Eltern in Betracht ziehen können:

  1. Individuelle Vereinbarungen: Auch wenn der gesetzliche Anspruch auf Elternteilzeit entfällt, können Eltern mit ihrem Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen. Viele Arbeitgeber sind bereit, flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.
  2. Teilzeitbeschäftigung: Eltern haben unabhängig von der Betriebsgröße das Recht, nach der Elternkarenz in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Dies muss ebenfalls mit dem Arbeitgeber besprochen und vertraglich festgehalten werden

Wie beantragt man Elternteilzeit?

Der Antrag auf Elternteilzeit muss schriftlich erfolgen und sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn eingereicht werden. Der Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Gewünschter Beginn und Dauer der Elternteilzeit
  • Gewünschte Arbeitszeit und deren Verteilung
  • Eine Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen

Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag innerhalb von vier Wochen abzulehnen oder Änderungen vorzuschlagen. Kommt es zu keiner Einigung, können sich beide Seiten an die Schlichtungsstelle wenden.

Rechte und Pflichten während der Elternteilzeit

Während der Elternteilzeit gelten spezielle Rechte und Pflichten:

  1. Kündigungsschutz: Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bis vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
  2. Entgeltanspruch: Während der Elternteilzeit besteht Anspruch auf das entsprechend reduzierte Entgelt.
  3. Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung: Der Versicherungsschutz bleibt während der Elternteilzeit aufrecht.

Reduktion der Arbeitszeit und Anspruch für Teilzeitbeschäftigte

Wie stark die Arbeitszeit im Rahmen der Elternteilzeit reduziert werden kann, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen dem Elternteil und dem Arbeitgeber ab. Grundsätzlich gibt es hier keine festen gesetzlichen Vorgaben, doch einige Richtlinien sollten beachtet werden:

  1. Mindestarbeitszeit: Die reduzierte Arbeitszeit muss mindestens 12 Stunden pro Woche betragen.
  2. Arbeitszeitverteilung: Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden, um den Bedürfnissen der Familie bestmöglich gerecht zu werden. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass die Arbeitszeit auf wenige Tage in der Woche konzentriert wird.

Für Eltern, die vor der Elternteilzeit bereits in Teilzeit gearbeitet haben, besteht ebenfalls der Anspruch auf Elternteilzeit. Hierbei gelten folgende Besonderheiten:

  1. Reduktion der bestehenden Teilzeit: Auch Teilzeitbeschäftigte können ihre Arbeitszeit weiter reduzieren. Die neue Arbeitszeit muss ebenfalls mindestens 12 Stunden pro Woche betragen.
  2. Flexible Anpassung: Es ist wichtig, eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber zu finden, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Eltern entspricht.

Rückkehr zur Vollzeitarbeit

Nach Ablauf der Elternteilzeit besteht das Recht, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Es ist ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über die geplante Rückkehr zu informieren, um eine reibungslose Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Fazit

Elternteilzeit bietet eine wertvolle Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Es ist wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und den Antrag sorgfältig zu planen. Bei Fragen können sich Eltern an die Arbeiterkammer oder das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) wenden.

Stand: Juni 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:

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