Mitarbeiterprämie 2024: Eine Chance zur steuerfreien Mitarbeiter-Motivation!
Auch im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu motivieren. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023 sind die Regelungen jedoch komplexer gestaltet.
Rechtliche Grundlage der Prämie
Die neue Mitarbeiterprämie gilt vorerst nur für das Jahr 2024 und muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Während bei der Teuerungsprämie bis zu 2.000 Euro ohne weitere Voraussetzungen ausgezahlt werden konnten, war der dritte Betrag von 1.000 Euro bereits an eine lohngestaltende Vorschrift gebunden. Bei der Mitarbeiterprämie 2024 muss nun der gesamte Betrag auf einer solchen Vorschrift beruhen.
Ein wichtiger Aspekt ist, ob der Arbeitgeberbetrieb einem Kollektivvertrag unterliegt und ob es einen Betriebsrat gibt. Die Prämie kann nur dann steuerfrei ausgezahlt werden, wenn sie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.
Wer kann eine abgabenfreie Mitarbeiterprämie gewähren?
Wenn im anwendbaren Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann die Prämie nicht steuerfrei ausgezahlt werden. Daher arbeiten derzeit viele Branchen an passenden Regelungen für ihre Kollektivverträge. Einige Kollektivverträge, wie der KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Regelungen. Andere Kollektivverträge eröffnen lediglich die Möglichkeit der Zahlung einer Prämie und enthalten unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Höhe.
Auszahlung an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Genuss der Prämie kommen müssen. Eine sachliche Differenzierung nach Kriterien wie Vollzeit- oder Teilzeitarbeit ist erlaubt, wie kürzlich vom Finanzministerium bestätigt wurde.
Weitere Voraussetzungen
Die Kombination aus Mitarbeitergewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie darf insgesamt nicht mehr als 3.000 Euro betragen. Überschreitet der Gesamtbetrag diese Grenze, werden auf den überschreitenden Betrag Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten fällig. Die Gewinnbeteiligung ist nur steuerfrei, während Sozialversicherung und Lohnnebenkosten im Gegensatz zur Prämie anfallen.
Wichtig ist auch, dass es sich bei der Prämie um eine zusätzliche Zahlung handeln muss, die bisher nicht gewährt wurde. Eine Umwandlung von Gehalt oder anderen Prämien in die Mitarbeiterprämie ist nicht erlaubt.
Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss im Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, daher ist es wichtig, dass die Lohnverrechnung über die Auszahlung informiert wird.
Fazit
Um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei zu motivieren, sollten Sie zunächst den Kollektivvertrag überprüfen, ob die Möglichkeit zur Prämienzahlung besteht. Im nächsten Schritt ist die konkrete Formulierung der Vereinbarung notwendig. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Für detaillierte Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Mitarbeiterprämie 2024 stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um das Beste aus dieser Möglichkeit herauszuholen und Ihre Mitarbeiter zu motivieren.
Wichtige Quellen:
Finanzministerium: Mitarbeiterprämie 2024
Finanzministerium: Mitarbeiterprämie bei Arbeitskräfteüberlassung und kollektivvertraglicher Emächtigung
Stand: Mai 2024, Haftungsausschluss/ Disclaimer:
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