HOMEOFFICE Was Sie steuerlich absetzen können
Zu Hause arbeiten. Ein Viertel der Beschäftigten in Österreich ist in der Corona-Krise im Homeoffice. Die Kosten für technisches Equipment, Internet & Co. lassen sich teils von der Steuer absetzen.
Teurerer Internet-Tarif, Druckerpatronen, Schreibtisch: Wo Sie sich vom Fiskus Geld fürs Homeoffice holen können, wo nicht.
Ausgaben. Das Homeoffice ist auch eine finanzielle Herausforderung, denn in den vergangenen Wochen musste so mancher Haushalt in Österreich technisch deutlich aufrüsten. Ausgabe, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, können zumindest teilweise bei der Steuer geltend gemacht werden. Hier ein Überblick:
Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale gelten.
Pauschalen. Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein pauschaler Absetzbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er beträgt in den meisten Fällen 400 Euro im Jahr. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn bei der Berechnung der Lohnsteuer. Claudia Stadler, Gründerin und Chefin der cSt-causa Steuerberatung: „Zur Behandlung des Verkehrsabsetzbetrages beim Homeoffice wurde von Seiten der Regierung noch nichts verlautbart. Jedoch ist davon auszugehen, dass der Absetzbetrag auch beim (zeitweiligen) Homeoffice angesetzt werden kann.“ Auch die Pendlerpauschale kann trotz Homeoffice genutzt werden.
Privates Handy und Internet daheim beruflich nutzen.
40 Prozent Privatanteil. Wurde das Handy privat angeschafft und jetzt im Homeoffice vermehrt beruflich genutzt, können die Anschaffungskosten nach Abzug eines Privatanteils von 40% steuerlich geltend gemacht werden. Kostet das Handy mehr als 800 Euro, ist der Anschaffungspreis auf drei Nutzungsjahre zu verteilen. Auch bei den monatlichen Gebühren ist ein Privatanteil von 40% zu kalkulieren. Stadler:“ Auch beim Thema Internet gilt, dass bei den monatlichen Nutzungsgebühren immer ein Privatanteil von rund 40 Prozent abgezogen wird. Muss man aber aufgrund des Homeoffice zu einem höheren Tarif mit mehr Datenvolumen und einer schnelleren Verbindung wechseln, dann können Mehrkosten aufgrund der beruflichen Nutzung zu 100 Prozent abgesetzt werden“.
Technische Geräte und Arbeitszimmer steuerlich absetzen
Equipment. Computer, Drucker und Scanner können – sofern sie nicht vom Arbeitgeber beigestellt werden – steuerlich abgesetzt werden. Wird der Wert von 800 Euro überschritten, sind die Anschaffungskosten auf drei Jahre zu verteilen. Stadler: „Wurden die Geräte zwischen Jänner und Juni 2020 angeschafft, kann eine ganzjährige Abschreibung geltend gemacht werden.
Mehrkosten für höheren Internet-Tarif 100% absetzbar.
Arbeitszimmer. Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. „Abzugsfähige Ausgaben liegen nur vor, wenn das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich genutzt wird.“ Zudem können nur Arbeitsmöbel wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Druckertisch steuerlich geltend gemacht werden, nicht aber Regale, Gebrauchsmaterialien wie Druckerpatronen, Druckpapier, Kugelschreiber, etc. die beruflich verbraucht werden, können 100 Prozent abgesetzt werden.
@S. Scoppetta